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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1. HERZDRUCK, Exklusive Marke von CITYPRESS GmbH, Neutorgasse 9, A-1010 Wien,, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen HERZDRUCK und dem Auftraggeber (AG), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich nach diesen AGB oder von HERZDRUCK schriftlich bestätigten Änderungen und Ergänzungen. Angebote sind freibleibend. Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle Folgegeschäfte.
Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG werden hiermit ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn diesen seitens HERZDRUCK nicht widersprochen wird.

1.2. Umfang und Bedingungen, Aktualisierungen und Änderungen der vertraglichen Leistungen und das Honorar ergeben sich aus den Vereinbarungen zwischen HERZDRUCK und dem AG. Der Vertrag zwischenHERZDRUCK und dem AG kommt dadurch zustande, dass der AG das Angebot von HERZDRUCK annimmt – die Bestätigung erfolgt durch Unterschrift der Auftragsbestätigung. Die Anbotslegung erfolgt per E-Mail. Änderungen und Ergänzungen eines mit HERZDRUCK geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail).

Briefing: Basis der Arbeit von HERZDRUCK bildet das Briefing des AG.
Kostenvoranschläge: In jedem Fall sind dem AG vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge zu unterbreiten. HERZDRUCK ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen zu bedienen.

 1.3. Alle Preisangaben verstehen sich in EURO exkl. Umsatzsteuer (auch in diversen schriftlichen Unterlagen gekennzeichnet /beschriftet). Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.Paketpreise werden bei Angebotslegung vereinbart.

1.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch HERZDRUCK. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt HERZDRUCK, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das vereinbarte Honorar rechtzeitig (lt. schriftlicher Mitteilung des Auftragnehmers) bezahlt ist, da ansonsten eine zeitgerechte Abwicklung und Lieferung der bestellten Dienstleistungen/ Produkte nicht gewährleistet werden kann. Alle damit verbundenen Kosten sind vom AG zu tragen. Bei Zahlungsverzug des AG gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltende Höhe. Weiters ist HERZDRUCK nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrags zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

 


2 DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Erstellt HERZDRUCK für den AG ein Konzept oder leistet HERZDRUCK andere Vorarbeiten in Hinblick auf die Hauptleistung (Präsentationen, Entwürfe etc.) untersteht das Konzept in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von HERZDRUCK ist dem AG nicht gestattet.
Der gesamte damit verbundene Personal- und Sachaufwand kann an den Vertragspartner verrechnet werden, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der AG die Verwirklichung Dritten überträgt. Die Personalstunde wird dabei mit netto EUR 120,00 exkl. MwSt. angesetzt.
Der AG verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von HERZDRUCK im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrag wirtschaftlich zu verwerten/ zu nutzen.
Der potenzielle AG kann sich von seinen Verpflichtungen durch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei HERZDRUCK ein.

2.2. HERZDRUCK erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen HERZDRUCK und dem AG konkret vereinbarten Leistungsangebots und Konzepts. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der AG ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von EUR 120,00
exkl. MwSt. vereinbart.
Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des AG.
Der AG legt HERZDRUCK alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert HERZDRUCK unverzüglich von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
Der AG verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit HERZDRUCK im Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt und in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Eine Genehmigung gilt als rechtzeitig erteilt, wenn das von HERZDRUCK gesetzte Datum für die Genehmigung nicht überschritten wird.
Bei Zeitverzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von HERZDRUCK liegen, wird der daraus entstehende Mehraufwand zeitlich erfasst und nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.

Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von HERZDRUCK liegen, steht HERZDRUCK ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100 Prozent an den AG weiterberechnet und der bislang entstandene interne Aufwand nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und sind vom AG zu bezahlen.
Der AG erlaubt HERZDRUCK, ihn und konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz und zwar auch in der Öffentlichkeit zu nennen.
Der AG verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber- Marken-, Kennzeichenrechten oder sonstige Recht Dritter zu prüfen und garantiert das die Unterlagen frei von Rechte Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. HERZDRUCK haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.

Wird HERZDRUCK wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der AG HERZDRUCK schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der AG verpflichtet sich, HERZDRUCK bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der AG stellt HERZDRUCK hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

 


3 STORNO & GEWÄHRLEISTUNG

3.1. Der AG hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Leistung durch HERZDRUCK schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen – verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen der Mängel – andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. HERZDRUCK ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für HERZDRUCK mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem AG die gesetzliche Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
Es obliegt dem AG, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs- marken-, urheber- und verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit durchzuführen. HERZDRUCK ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. HERZDRUCK haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Für den Fall, dass vom AG Materialien zur Verfügung gestellt werden (zB Ansichtsexemplare, etc.) trägt der AG die Gefahr des Untergangs, Verlust oder Beschädigung, soweit sie nicht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit HERZDRUCK zurückzuführen ist.
HERZDRUCK haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die HERZDRUCK keine Einflussmöglichkeit hat oder die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Etwaige Mängel sind durch den AG unverzüglich anzuzeigen und zu belegen. Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung oder die gelieferte Ware die allgemein üblichen oder die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften nicht aufweist. Der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Übergabe vorhanden sein. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGB ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den AG nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist HERZDRUCK vorher ausreichend Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schadenersatzansprüche gegen HERZDRUCK verjähren innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 6 Monate nach erbrachter Leistung, sofern sie in dieser Zeit nicht gerichtlich geltend gemacht wurden. Die Beweislastumkehr nach § 1298 S 1 und 2 ABGB wird ausgeschlossen.

3.2. HERZDRUCK ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn: Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird. Der AG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

Wenn die Auftragssumme nicht feststeht, da nach Stunden abgerechnet wird, wird der auf Erfahrungsbasis geschätzte Stundenaufwand für den gesamten Auftrag als Auftragssumme festgelegt und gelten die oben angeführten Stornosätze. HERZDRUCK wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des AG ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der AG die Leistungen von HERZDRUCK nicht mehr abnehmen wird.Der AG stellt darüber hinaus HERZDRUCK von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die externen Kosten sind in jedem Fall der Stornierung durch den AG zu bezahlen.

Sollte HERZDRUCK in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des AG vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden von HERZDRUCK zulässig. Tritt der AG vom Vertrag aus wichtigem Grund zurück, ist er verpflichtet HERZDRUCK diesen wichtigen Grund schriftlich nachzuweisen. Sämtliche bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen von HERZDRUCK und auch sämtliche externe Kosten sind auch in diesem Fall vom AG entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen zu bezahlen.

Sofern keine Honorarsätze vereinbart wurden, ist ein angemessenes Entgelt durch den AG zu begleichen. Liegt ein (Teil-)Verschulden des AG am wichtigen Grund vor, so gilt Pkt VI Abs 1.HERZDRUCK ist zudem berechtigt den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist durch ordentliche Kündigung zu beenden. Weiters ist HERZDRUCK berechtigt jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt das Vertragsverhältnis, einzelne vertragliche Rechte (zB Subvollmachten) und Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder sich von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle der ordentlichen Kündigung oder der Übertragung des Vertrages wird HERZDRUCK den AG informieren und ist HERZDRUCK zudem berechtigt die bisher angefallenen Leistungen gegenüber dem AG entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen (bei einer vereinbarten Auftragssumme anteilig entsprechend der erbrachten Leistungen) abzurechnen und ist der AG zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Die externen Kosten sind durch den AG zu bezahlen. Wird der gesamte Vertrag oder einzelne vertragliche Verpflichtungen übertragen, haftet HERZDRUCK nicht für die Leistungserbringung des Dritten, der AG wendet sich ab dem Zeitpunkt der Vertragsübertragung ausschließlich an diesen Dritten.

Möchte AG aus dem Vertrag zurücktreten nachdem 1-2 Entwürfe von HERZDRUCK gestaltet wurden, werden 200,- (inkl. MwSt) in Rechnung gestellt.
Möchte AG aus dem Vetrag zurücktreten nachdem schon einzelene Posten produziert wurden, ist es nicht mehr möglich zurückzutreten. Die Bezahlung der Gesamtrechnung muss 1 Monat vor der Hochzeit beglichen werden. Wird die Hochzeit abgesagt, verschoben oder findet aus einem anderen Grund nicht statt, müssen die Restkosten bis 1 Monat vor dem angesetzten Hochzeitstermin beglichen werden.

3.3. HERZDRUCK haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. HERZDRUCK haftet nicht für beschädigte Waren.

Lieferung:
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Bereits bei Angebotslegung wird der späteste Auftragstermin bekanntgegeben, damit eine rechtzeitige Fertigstellung und Lieferung des Auftragnehmers gewährleistet werden kann. HERZDRUCK versichert die Lieferung auf den Höchstbetrag. Auf Schäden, die durch den Paketdienst verursacht werden, übernimmt HERZDRUCK keine Haftung.


 

4 DRUCKDATEN / FREIGABE

4.1. Daten

HERZDRUCK führt alle Aufträge, sofern nicht in Textform anders vereinbart, auf der Grundlage der vom AG angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in dem Angebot von HERZDRUCK angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann HERZDRUCK dem AG eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von HERZDRUCK in Textform genehmigt. Der AG haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von HERZDRUCK zu verantworten sind. Müssen die Druckdaten für die Durchführung eines mangelfreien Druckauftrags überarbeitet werden, kann HERZDRUCK die Bearbeitung selbst durchführen und hierfür eine Bearbeitungspauschale gemäß ihrer Preisliste verlangen. Alternativ kann HERZDRUCK von dem Auftraggeber auch die Nachbesserung der Druckdaten verlangen.

​4.2. Proof

Wenn der AG einen Screen- oder Digitalproof bestellt, ist dieser in Textform termingerecht freizugeben. Mündliche Freigaben genügen nicht. Bei potentiellen Unklarheiten kann HERZDRUCK von sich aus dem AG einen Screenproof zusenden. Dies ist eine kostenlose Leistung, die der Erfüllung des Auftrages dient

 

 

5 URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE


5.1. HERZDRUCK ist Urheber des vertragsgegenständlichen Werks. Jegliche Auftragsergebnisse, auch Teil- oder Zwischenergebnisse, sind persönliche geistige Schöpfungen, die dem Urheberrechtsgesetz unterfallen können. § 2 Abs. 6 bleibt unberührt.

5.2. HERZDRUCK übertragt dem AG die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. HERZDRUCK bleibt in jedem Fall, auch wenn HERZDRUCK das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

5.3. Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen ist HERZDRUCK als Urheber/Gestalter zu nennen.

5.4. HERZDRUCK weist den AG darauf hin, dass die für ihn erstellten Werke und Dienstleistungen (z. B. Logos, Designs usw.) nicht auf wettbewerbs- und/oder markenrechtliche Zulässigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit prüft, da hierzu kostenintensive Recherchearbeiten durch Patentanwälte nötig wären. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit liegt in der Verantwortung des AG.

5.5. Ebenfalls ist der AG selbst für den textlichen Inhalt und dessen Richtigkeit zuständig. Eine Prüfung und Kontrolle der Texte ( z.B. Quellangabe bei Verwendung von Zitaten usw.) ist für HERZDRUCK nicht zumutbar und liegt in der Verantwortung des AG.

5.6. Bei Bildern, Dateien und Fotos, die HERZDRUCK für die Gestaltung der Entwürfe zur Verfügung gestellt werden, wird davon ausgegangen, dass der AG die Lizenz und die Nutzungsrechte abgeklärt hat und die genannten Dateien ohne Bedenken verwendet werden können. Eine Prüfung seitens HERZDRUCK findet nicht statt. Die Prüfung der Nutzungsrechte liegt in der Verantwortung des Kunden / AG.

5.7. HERZDRUCK behält sich das Recht vor, die gestalteten Entwürfe zum Zweck der Eigenwerbung auf der Internetseite www.herzdruck.at sowie auf diversen Social Media Plattformen zu nutzen. HERZDRUCK ist sich dem Datenschutz bewusst und sorgt dafür, dass keine sensiblen Daten (vollständige Namen, Telefonnummern und Adressen) öffentlich erkenntlich sind. Des Weiteren dürfen die Entwürfe oder Teile daraus für andere Designzwecke verwendet werden.

6 GESTALTUNG auf dem Gebiet Papeterie

Es besteht die Möglichkeit, bereits fertige Designs zu erwerben oder neue Designs in Auftrag zu geben. Bei der Gestaltung richtet sich HERZDRUCK sich hier nach den Vorstellungen und Wünschen des AG. Während des Gestaltungsprozesses erhält der AG im Rahmen von mehreren Korrekturdurchläufen ausreichend Möglichkeit, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen und Fehler nachbessern zu lassen.
Sollte es im Gestaltungsprozess zu Änderungswünschen seitens des AG kommen ( z.b. anderes Kartenformat, weiteres Produkt), wird dies schriftlich per E-Mail festgehalten. Dadurch können neue Kosten für zusätzliche Layouts entstehen, oder eventuell Preisänderungen durch Änderungen am Format oder an den Stückzahlen erfolgen. Diese Kosten werden ebenfalls vorab per Mail mitgeteilt. Sollte die Änderung des Formats nachträglich erfolgen, muss eventuell mit weiteren Kosten für das Layout gerechnet werden.

a) Gestaltung von individuellen Designs für Papeterie
Bei HERZDRUCK besteht die Möglichkeit, Designs komplett nach den Wünschen des AG getalten zu lassen. Es müssen unterschiedliche Lieferzeiten, je nach Aufwand und Umfang der Papeterie und der allgemeinen Auftragslage bedacht werden.

Der Auftraggeber erhält zunächst einen Layoutentwurf, welchen HERZDRUCK nach seinen Wünschen gestaltet. Das Design wird vorab genau besprochen. Der AG hat Möglichkeit Änderungs- bzw. Korrekturwünsche mitzuteilen. Nach Einarbeitung der Korrekturen bekommt der AG die Enddatei zur schriftlichen Druckfreigabe vorgelegt. Wurden die Entwürfe bereits durch den Kunden zum Druck freigegeben und es werden Fehler im Layout entdeckt, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen.

Änderungswünsche, welche eine erhebliche Umgestaltung des Designs erfordern, hat der AG im ersten Korrekturdurchlauf, also nach Erhalt des ersten Entwurfs, mitzuteilen – spätere erhebliche Umgestaltungen bedürfen einer Ergänzung zum Auftrag. Grundlegende Änderungswünsche, welche den Angaben der Auftragsbestätigung widersprechen, z. B. Änderung des Formats und Umfangs bedürfen einer Ergänzung des Auftrags. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

b) Bereits vorgefertigte Designs für Papeterie
Bereits fertig entworfene Designs von HERZDRUCK werden nach Absprache mit dem Wunschtext ergänzt und können sofort erworben werden. Schrift- und Farbanpassungen werden mit einer Pauschale berechnet.

 

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/ SONSTIGES

7.1. Gerichtstand und Gesetzgebung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht.

7.2. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Als verpflichtende Erstinstanz wird die Methode der Mediation herangezogen.

 

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